Photo by ArtemSam/iStock / Getty Images

IT-Recht

Erfolgreiche Beratung im Bereich des IT-Rechts setzt voraus, dass die ganz praktischen Probleme von Software-Projekten berücksichtigt werden. Unsere Beratung berücksichtigt daher in besonderem Maße die eigenen Erfahrungen, die unsere Rechtsanwälte in jahrelanger Tätigkeit in IT-Unternehmen und als IT-Projektleiter gesammelt haben.

Schwerpunkte unserer Beratung sind daher die in der praktischen Arbeit wichtigen Regelungen in IT-Verträgen. Hierzu gehören unter anderem detaillierte Regelungen von Nutzungsrechten, saubere Haftungs- und Gewährleistungsregelungen, sinnvolle und messbare SLA-Klauseln mit Überlegungen zur Dokumentation und zur Sanktionierung, Klauseln zur Deeskalation, Escrow-Vereinbarungen und immer wieder unterschätzt: die Identifizierung des richtigen Vertragstyps.

Vor dem eigenen praktischen Hintergrund beraten wir Sie daher insbesondere bei:

  • IT-Projektverträgen (Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Kaufvertrag, Dienstvertrag)

  • Support- und Wartungsverträgen inklusive sinnvoller SLA

  • Outsourcing-Verträgen

  • OEM-Verträgen

  • Content-Verträgen

  • Hosting-Verträgen